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Ihr Entrümpelungsteam in Regensburg und Landkreis Regensburg da-räumling !
Wir sind für sie da , in Regensburg und Landkreis Regensburg. Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung in Regensburg, Obertraubling oder im Landkreis Regensburg?
da-räumling ist Ihr regionaler Entrümpelungsdienst – schnell, sauber und fair. Wir räumen Häuser, Wohnungen, Keller, Dachböden, Garagen und Firmenräume besenrein und kümmern uns um eine fachgerechte Entsorgung aller Materialien.
Wir sprengen natürlich nicht Ihre Räumlichkeiten , wir kümmern uns aber um alles was Sie erledigt haben wollen .
🧰 Unsere Leistungen im Überblick
Entrümpelung & Haushaltsauflösung – von der kleinen Wohnung bis zum kompletten Haus
Keller-, Dachboden- & Garagenräumung – schnell & unkompliziert
Betriebs- und Geschäftsauflösungen – diskret, zuverlässig & termintreu
Sperrmüll- und Sondermüllentsorgung – fachgerecht & gesetzeskonform
Kostenlose Besichtigung & Festpreisangebot – keine versteckten Kosten
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📍 Lokal aus Obertraubling – für Regensburg & Umgebung
Wir sind ein regionales Unternehmen aus Obertraubling und arbeiten im gesamten Stadt- und Landkreis Regensburg.
Dadurch sind wir schnell vor Ort, kennen die örtlichen Gegebenheiten und können flexibel auf Termine reagieren. Ob Altstadtwohnung in Regensburg, Reihenhaus in Pentling oder Keller in Neutraubling – wir packen’s an!
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💬 Warum da-räumling?
Erfahrung & Zuverlässigkeit: Viele erfolgreiche Entrümpelungen im Raum Regensburg
Faire Preise & Festangebote: Transparente Kalkulation ohne Überraschungen
Besenreine Übergabe: Nach Abschluss ist alles sauber und ordentlich
Versichert & regional: Wir sind versichert und stammen direkt aus der Region
Persönlicher Service: Direkter Kontakt – keine anonyme Großfirma
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📞 Jetzt kostenloses Angebot anfordern
Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Besichtigung.
Wir sehen uns das Objekt persönlich an und erstellen Ihnen ein Festpreisangebot – unverbindlich und transparent.
📍 da-räumling
Am Wiesengrund 1, 93083 Obertraubling
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen, schnell wieder Platz zu schaffen!
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Ihr regionaler Partner für Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung in Regensburg, Obertraubling und Umgebung.
Informationen
Die Haushaltsauflösung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden:
Nach einem Todesfall, im Zuge der Zwangsräumung der Wohnung, beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim oder bei dauerhafter Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Auch vor Antritt einer längeren Freiheitsstrafe oder einer Auswanderung kann der Haushalt aufgelöst werden.
Für viele Menschen, die eine Entrümpelung in Auftrag geben, sind die Kosten sehr wichtig. Deshalb ist es sinnvoll , schon im Vorfeld einen Festpreis auszumachen. Der Entrümpler wirft einen Blick auf das zu Entrümpelnde und macht einen Kostenvoranschlag, der verbindlich ist. So weiß der Kunde genau, welche Kosten auf ihn zukommen.
Die Arbeiten werden vom Eigentümer des Hausrats – dem Besitzer der betreffenden Wohnung – oder durch Dritte durchgeführt. Hierzu sollte eine Verfügung in einer Vorsorgevollmacht getroffen werden. Mit der Durchführung kann man einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen.
Besteht für den Betroffenen eine rechtliche Betreuung, muss sich der Betreuer um die Auflösung kümmern, soweit sich dazu ein Anlass bietet und Wohnungsangelegenheiten zu seinem Aufgabenkreis zählen.
Sachwerte können verkauft werden. Im Falle von Grundeigentum zählt zur Verwertung auch die Eigentumswohnung oder das Haus selbst, in dem sich der aufzulösende Haushalt befunden hat. Im Falle einer Mietwohnung ist abschließend das Mietverhältnis zu kündigen. Der Betreuer bedarf hierzu einer Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1907 I BGB). Die Wohnung ist zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gegebenenfalls sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Die neue Unterbringung ist vorzubereiten. Hierzu ist gegebenenfalls ein Heimvertrag oder ein neuer Mietvertrag abzuschließen. Auch hierzu bedarf der Betreuer der Genehmigung durch das Betreuungsgericht (§ 1907 III BGB).
Sprechen Sie einfach mit uns, wir finden die richtige Lösung !!!!
